Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrkräfte,

Daniel Krüning

wer den schulpsychologischen Dienst noch nie in Anspruch genommen hat, fragt sich nicht selten, wofür dieser eigentlich zuständig ist. An dieser Stelle werden Ihre wichtigsten Fragen beantwortet. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit persönlich oder per Email (daniel.kruening@muenchen.de) an mich wenden.

Wer kann kommen?

Jeder und jede – SchülerInnen und Lehrkräfte

Welche Grundsätze gelten?

Die Inanspruchnahme der schulpsychologischen Beratung ist kostenlos und freiwillig. Alles, was in der Beratung besprochen wird, unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht.

Wann kann ich mich an den schulpsychologischen Dienst wenden?

Schulpsychologen sind Ansprechpartner für Sorgen, Fragen und Probleme unterschiedlichster Art, die die Schule in irgendeiner Weise berühren. Dazu gehören unter anderem:

  • Legasthenie (Achtung: neue Richtlinien seit 08/16 !)
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Motivationsprobleme
  • Schulleistungsprobleme
  • Prüfungs- oder Schulängste
  • ineffektives Lern- und Arbeitsverhalten
  • Konflikte mit Mitschülern oder Lehrkräften
  • persönliche Krisensituationen
  • familiäre Probleme und Erziehungsfragen
  • für Lehrer: Konflikte und Belastungen im Berufsalltag

Auch das sogenannte Lerncoaching für SchülerInnen, die vorübergehend oder langfristig Unterstützung brauchen in Bezug auf ein optimales und effektives Lernverhalten (Lernstrategien, Zeitmanagement etc.) gehört zum Angebot.

Nicht zuständig ist der schulpsychologische Dienst hingegen für psychotherapeutische Maßnahmen. In diesem Zusammenhang sind vielmehr außerschulische Einrichtungen (z.B. Fachärzte und Psychotherapeuten) die richtigen Ansprechpartner. In der Beratung kann ich Ihnen in der Regel allerdings nützliche Kontakte und Ansprechpartner nennen.

Was heißt Beratung?

Zu den Methoden der Beratung gehören

gemeinsame Gespräche
diagnostische Verfahren (z.B. Fragebögen und Tests)
Kooperation mit weiteren beteiligten Personen (z.B. Lehrkräften) oder, falls nötig, anderen Beratungsstellen (jedoch nur nach Einverständniserklärung durch den Ratsuchenden).

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich jederzeit gerne per Email oder kommen Sie in meinen Sprechstunde am Dienstag zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr im Raum 0.08.