Spanisch ist eine der meist gesprochenen Sprachen der Welt. Wer sie beherrscht, verschafft sich Zugang zu einem Sprachraum, der von wachsender wirtschafts- und geopolitischer Bedeutung ist und lernt darüber hinaus faszinierende Länder und Kulturen in Europa sowie in Mittel- und Südamerika kennen.

 

Wahlpflichtfach

Spanisch wird an der Nelson-Mandela-Berufsoberschule als Wahlpflichtfach unterrichtet.

Es kann ein oder zwei Jahre besucht werden. Um die allgemeine Hochschulreife über den Unterrichtsbesuch zu erhalten, muss es aber sowohl in der Jahrgangsstufe 12 als auch 13 belegt werden.

Der Spanischunterricht an der Nelson-Mandela-BOS richtet sich an Schülerinnen und Schüler ohne Vorkenntnisse in der spanischen Sprache. Schülerinnen und Schüler, die das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) des Europarats bereits über eine Vorgängerschule erreicht haben, dürfen den Anfängerkurs nicht besuchen.

Am Ende der 12. Klasse erwirbt der Spanischanfänger die Niveaustufe A2+, am Ende der 13. Klasse die Niveaustufe B1 des GER.

Dies bedeutet eine steile Progression. Hohe Motivation und Bereitschaft zu eigenverantwortlichem Lernen sind daher unabdingbare Voraussetzungen. Sie müssen sich dessen bewusst sein, dass Sie selbst die entscheidende Verantwortung für den Lernfortschritt und somit den Lernerfolg tragen.

Die vier Grundfertigkeiten (Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben) werden aufgebaut und kontinuierlich fortentwickelt und gleichzeitig durch landeskundliches Wissen ergänzt.  

 

Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft

Neben der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung (AR W+V) wird an unserer Schule auch die Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft (AR IW) angeboten, in der neben Englisch eine zusätzliche zweite Fremdsprache unterrichtet wird: Französisch oder Spanisch.
Ziel dieser Ausbildungsrichtung ist es, die Schülerinnen und Schüler auf eine berufliche Laufbahn in der globalen Wirtschaftswelt vorzubereiten. Im Unterschied zum Wahlpflichtfach Spanisch ist Spanisch in der IW-Klasse ein Pflichtfach, das auch in der 13. Klasse belegt werden muss.
   

Unterricht

Der Unterricht im Wahlpflichtfach Spanisch erstreckt sich in beiden Jahrgangsstufen auf jeweils vier Wochenstunden, die auf zwei Tage verteilt sind.

Im Rahmen der Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft findet der Unterricht in der 12. Klasse 5-stündig und in der 13. Klasse 3-stündig statt. Der Unterricht vermittelt die notwendigen Grundlagen um einfache Situationen des Alltags und der beruflichen Lebenswelt angemessen bewältigen zu können. Darüber hinaus werden Kenntnisse über die spanische Kultur und Lebensweise erworben.

Wir arbeiten mit den ersten beiden Bänden des Lehrwerks ‚Adelante‘ nivel elemental und nivel intermedio des Klett-Verlags. Die Schule stellt die Lehrwerke zur Verfügung. Ergänzend dazu erhalten die Lernenden Übungsmaterialien, um schriftlichen Ausdruck, Grammatik, Lese- und Hörverstehen zu trainieren.

Für Schülerinnen und Schüler, die den Spanischunterricht in der 13. Jahrgangsstufe besuchen wollen, findet nach den Fachabiturprüfungen in der 12. Klasse eine meist vierwöchige Blockphase mit etwa 8 Wochenstunden Spanisch statt.

 

Allgemeine Hochschulreife 

Schülerinnen und Schüler, die den Spanischunterricht in der Jahrgangsstufe 12 und 13 besucht haben und am Ende der 13. Klasse eine Jahresnote von mindestens 4 (mind. 4 Notenpunkte) und damit die Niveaustufe B1 des GER erreicht haben, erhalten zusammen mit der fachgebundenen Hochschulreife die allgemeine Hochschulreife. 

  

Ergänzungsprüfung

Wer über entsprechende Kenntnisse der spanischen Sprache bereits verfügt und die fachgebundene Hochschulreife besitzt, kann die allgemeine Hochschulreife erlangen, ohne den Spanischunterricht an der BOS zu besuchen, indem er sich als Externer einer eigenen Ergänzungsprüfung unterzieht. Diese findet jährlich im Mai vor den Abiturprüfungen statt und besteht aus einem (doppelt gewichteten) schriftlichen Teil und einem (einfach gewichteten) mündlichen Teil. Die Anmeldung zu dieser Prüfung muss vor dem 1. März des Prüfungsjahres erfolgen.

 

Zuerkennung

Schülerinnen und Schüler, die bereits mindestens ausreichende Spanischkenntnisse der Niveaustufe B1 oder höher des GER in Zeugnissen von Vorgängerschulen, bzw. in vergleichbaren anerkannten Zeugnissen nachweisen können, können sich die allgemeine Hochschulreife zusätzlich zur fachgebundenen Hochschulreife durch Vorlage der entsprechenden Zeugnisse zuerkennen lassen.

Näheres zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erfahren Sie über das Sekretariat der Schule.