BAföG
Der Besuch der Städtischen Nelson-Mandela-Berufsoberschule Wirtschaft wird vom Staat durch Gewährung von BAföG gefördert. Da es sich bei diesem BAföG um SchülerbAföG handelt, muss es nicht zurück gezahlt werden.
Hier finden Sie alle wichtigen Infos als PDF.
Wer erhält BAföG?
12./13. Klasse / elterneinkommensunabhängig
11. Klasse elterneinkommensabhängig
Vorkurs / Teilzeit kein BAföG
Wie hoch ist das BAföG?
474 Euro/Monat (Vorklasse) und 480 Euro/Monat (12./13. Klasse), wenn der Schüler noch zu Hause wohnt.
736 Euro/Monat (Vorklasse) und 781 Euro/Monat (12./13. Klasse), wenn der Schüler nicht zu Hause wohnt.
Zusätzlich bis zu 206 Euro, wenn der Schüler selbst kranken- und pflegeversichert ist.
Altersgrenze
Liegt bei 44 Jahren. Kindergeld wird nicht mit dem BAföG verrechnet. Monatlich darf ein Schüler bis zu 520 Euro brutto dazu verdienen.
Vermögensverhältnisse
Bei der Gewährung von BAföG werden die Vermögensverhältnisse des Geförderten berücksichtigt. Ein vorhandenes Vermögen verringert das BAföG. Es gelten die Vermögensverhältnisse vom Tag der Antragstellung.
Wo stelle ich den Antrag?
12./13. Klasse BAföG Amt München, Neuhauserstraße 39, 80331 München, Tel. 089/233-96266
11. Klasse zuständige Gemeinde
Wann und wie stelle ich den Antrag?
BAföG Antrag sofort nach Schulanmeldung mit unserer Anmeldebestätigung stellen. Man kann diesen auch online stellen. Die dazugehörige Schulbesuchsbestätigung 11. Klasse oder 12. Klasse oder 13. Klasse ausfüllen, ausdrucken und am ersten Schultag zur Unterschrift mitbringen. Sie reichen diese Bestätigung dem BAföG-Amt nach.
Ich bin bereits Schüler der BOS bzw. ich wiederhole die Klasse!
Sie müssen erneut einen BAföG Antrag stellen. Diesen sollten Sie bis spätestens Ende Mai gestellt haben.
Formblatt 1 auf jeden Fall ausfüllen, unterschreiben und zurück ans Bafög Amt mit folgenden Unterlagen:
Falls Sie bereits alleine wohnen, dann Mietvertrag vorlegen, aber nur bei Änderung der Anschrift nach der ersten Antragsstellung.
Falls Sie einen 450 € Job haben, dann Vertrag vorlegen.
Krankenversicherungsbescheinigung beilegen, nur wenn Sie eigenversichert sind. Bei Familienversicherung nicht.
Die Schulbescheinigung, das ist Formblatt 2, können Sie erst zum Schuljahresbeginn nachreichen, da es die Unterschrift erst am ersten Schultag gibt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.