Anmeldung
Anmeldungen für alle Klassen (außer halbjähriger Vorkurs)
Offizieller Anmeldetermin: für das Schuljahr 23/24 ist vom 27.02. – 10.03.2023. An unserer Schule können Sie sich jedoch schon ab Dezember anmelden.
Anmeldung für den halbjährigen Vorkurs
Ab November (nach den Ferien) bis zu Beginn der bayerischen Weihnachtsferien. Anmeldungen in der Schleißheimer Straße 510, 80933 München.
Eine persönliche Anmeldung ist dringend erforderlich.
Anmeldezeiten
Langer Einschreibe-Abend:
Donnerstag, 09.03.2023, durchgehend bis 19 Uhr
Unterlagen
- Anmeldeformular – Lichtbild
- Zeugnis über den mittleren Schulabschluss – Original und Kopie
- IHK-Zeugnis – Original und Kopie – wenn bereits vorhanden
- amtlicher Lichtbildausweis – Original und Kopie
- Lebenslauf
- Amtliches Führungszeugnis (falls im vorangegangenen SJ keine öffentliche Schule besucht wurde). Das amtliche Führungszeugnis gibt es bei Ihrer Gemeinde.
- Nur bei Anmeldung für die Vorklasse: Falls Sie keine Originalunterlagen vorlegen können, müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung vorlegen, dass Sie sich an keiner anderen Schule anmelden werden.
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz kann auf verschiedene Weise erbracht werden:
- Nachweis über 2 Masernimpfungen, z.B. Impfausweis. Vorlage im Original. Eine Kopie ist nicht erforderlich.
- Ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht, weshalb kein Impfnachweis erforderlich ist
- Ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf
- Bescheinigung einer Behörde oder einer anderen Einrichtung, dass eine ärztliche Bescheinigung über Immunität oder dauerhafte Kontraindikation bereits vorgelegt wurde
Als Termin ist der letzte Tag der Sommerferien vermerkt. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Sekretariats in den Sommerferien. Sollte der Nachweis nicht erbracht sein, werden Sie nicht an unserer Schule aufgenommen.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter folgendem Link
https.//www.km.bayern.de/ministerium/meldung/6891/so-setzen-schulen-das-masernschutzgesetz-richtig-um.html.
Hinweis zum Datenschutz Masern:
Die zum Nachweis notwendigen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. An öffentlichen Schulen erfolgt eine Dokumentation des Nachweises bei Schülerinnen und Schülern in der Schülerakte. Daher gilt die Speicherfrist des § 40 S. 1 Nr. 2 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO).
Rückmeldung durch die Schule
Bei Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Eine Zusage erhalten Sie nach den Osterferien.
Hier gibt es das Anmeldeformular zum Herunterladen: